Stellenticket GmbH
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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stellenticket GmbH (Stellenticket, wir) und ihrem jeweiligen Auftraggeber (Nutzer, Kunde) für die Nutzung unserer Dienstleistungen nach § 2.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebenen Stellenticket Stellenportale sowie kooperierende externe Portale Produkte und Dienstleistungen gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir bieten unseren Auftraggebern dabei insbesondere die Darstellung und Erstellung von Anzeigen auf den Internetseiten der Stellenticket Stellenportale an.

2.2. Unsere Dienstleistungen bieten wir ausschließlich Unternehmern i. S. d § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Insbesondere Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind von unseren Dienstleistungen ausgeschlossen.

3. Registrierung

3.1. Zur Inanspruchnahme bestimmter Teile des Angebots ist eine Registrierung erforderlich. Wo dies erforderlich ist, wird explizit darauf hingewiesen. Die Registrierung ist kostenfrei. Bei der Registrierung erhält der Nutzer automatisch einen Account. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten Zugangsdaten zu dem Account mitzuteilen.

3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle getätigten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung hat der Nutzer seine Angaben unverzüglich selbst zu aktualisieren oder - soweit dies nicht möglich ist – Stellenticket unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

3.3. Auch nach erfolgter Registrierung besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Dienste. Stellenticket ist insbesondere, aber nicht nur, dann dazu berechtigt eine Registrierung zu sperren oder zu löschen, wenn der Nutzer nachhaltig gegen seine im Folgenden aufgeführten Verpflichtungen verstößt:
  • Die Übertragung von Nutzungsberechtigungen an Dritte ist ausnahmslos verboten und führt zu einem Ausschluss des Nutzers von der Nutzung sowie ggf. Schadenersatzansprüchen.
  • Es ist alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzwerkes, einschließlich deren jeweiligen Komponenten, stört.
  • Das Vortäuschen einer fremden Identität ist verboten. Der Nutzer hat ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu seiner Person zu machen.
  • Es ist ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Benutzung im Rahmen der Zulassung gestattet wurde.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von Passwörtern erlangt. Darüber hinaus sind alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zum Account verwehrt ist; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheim zu haltendes und geeignetes Passwort.
  • Fremde Benutzerkennungen und Passwörter dürfen weder ermittelt noch genutzt werden.
  • Es ist kein unberechtigter Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer dürfen nicht ohne Genehmigung weitergegeben, selbst genutzt oder verändert werden.
  • Bereitgestellte Dokumentationen und Daten dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken genutzt werden.
  • Die angebotenen Dienste oder Teile hiervon dürfen nur in der dafür vorgesehenen Form oder darüber hinaus - mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung von Stellenticket - gespeichert oder veröffentlicht werden. Insbesondere ist eine Veröffentlichung von Inhalten, Screenshots und der Struktur der angebotenen Webseiten untersagt.
  • Der Zugriff auf Inhalte, die zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt werden, ist nur in der vorgesehenen und bekannt gemachten Weise zulässig. Insbesondere dürfen Inhalte nur in der dafür bestimmten Weise gelöscht, bearbeitet oder eingefügt werden.
  • Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt, beleidigende, rassistische oder verleumderische Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Nutzer, Hochschulmitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen, pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden, zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben, andere Nutzer unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG), gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein, oder wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme).
  • Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Urheberrechtsschutz, sind einzuhalten.

4. Kündigung

4.1. Der Nutzer kann seine Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen online über die Plattform, schriftlich oder per E-Mail kündigen. Das Nutzungsverhältnis endet mit Zugang der Kündigung bei Stellenticket.

4.2. Durch eine Kündigung durch den Nutzer werden alle veröffentlichten Inhalte des Nutzers automatisch vom System entfernt. Ein Erstattungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.

4.3. Stellenticket kann das Nutzungsverhältnis mit einem Nutzer ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich zum Monatsende kündigen.

4.4. Zu einer fristlosen Kündigung ist Stellenticket bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, insbesondere wenn:
  • keine ordnungsgemäße Anmeldung vorliegt oder die Angaben in der Anmeldung nicht oder nicht mehr zutreffen;
  • die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Benutzung der Plattform nicht oder nicht mehr gegeben sind;
  • zu erwarten ist, dass durch die beantragte Benutzung andere Nutzer in unangemessener Weise beeinträchtigt werden;
  • der Nutzer schuldhaft wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt;
  • der Nutzer die Ressourcen für strafbare Handlungen missbraucht;
  • Stellenticket oder ihre Partner-Hochschulen durch sonstiges rechtswidriges Verhalten des Nutzers nicht nur unerhebliche Nachteile entstehen.

4.5. Mögliche Ansprüche von Stellenticket bleiben bei einer Kündigung unberührt, unabhängig davon, ob Stellenticket oder der Nutzer gekündigt hat und insbesondere auch bei einer fristlosen Kündigung.

5. Bestimmungen für die Schaltung von Stellen-, Event-Anzeigen und Unternehmensprofilen (Anzeigen)

5.1. Der Vertrag kommt mit Kauf oder Überlassung eines Tickets zustande; bei Nutzung des „Einstell-Service“, wenn wir den Auftrag ausdrücklich schriftlich oder durch eine E-Mail bestätigen oder der Auftrag durch uns ausgeführt wird. Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail gewahrt.

5.2. Gekaufte, nicht genutzte Tickets und Coupons können bis zu 365 Tage nach Erwerb zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird unter Berücksichtigung eventuell gewährter Rabatte und abzüglich anfallender Gebühren (z. B. bei Kreditkartenzahlung) erstattet. Kunden wenden sich hierfür bitte an den Stellenticket Kundenservice unter service@stellenticket.de.

5.3. Pflichten des Auftraggebers
5.3.1. Der Auftraggeber garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
5.3.2. Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte oder selbst eingestellte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen bzw. zu löschen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
5.3.3. Soweit der Auftraggeber Anzeigen-Material zur Veröffentlichung anliefert, ist dieses im HTML- oder PDF-Format zu liefern. Bildmaterial muss als JPG, PNG, GIF, SVG oder EPS vorliegen, Videomaterial in einem gängigen Format, das mit kostenfreier und öffentlich verfügbarer Software dekodiert werden kann, z. B. im H.264-Format mit MP3-Audio-Tonspur.
5.3.4. Wir behalten uns das Recht vor, bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
5.3.5. Der Auftraggeber stellt uns und unsere Portal-Partner auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

5.4. Anzeigenschaltung
5.4.1. Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Anzeigen im Internet. Grundsätzlich darf bei Stellenanzeigen nur eine Position, bei Event-Anzeigen nur ein Event und bei Unternehmensprofilen nur ein Unternehmen pro Anzeige beworben werden.
5.4.2. Anzeigen für selbständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen als solche eindeutig benannt werden.
5.4.3. Anzeigen, bei denen Bewerber in Vorleistung treten müssen oder finanzielle Eigeninvestitionen zu erbringen sind oder das Einkommen des einzelnen Bewerbers abhängig von seinem eigenen Verkaufsvolumen und dem der von ihm angeworbenen Vertriebsrepräsentanten ist (Multi-Level-Marketing, Strukturvertrieb), sind unzulässige Inhalte und berechtigen uns zur erstattungsanspruchslosen Löschung.
5.4.4. Mit Freitickets dürfen ausschließlich Anzeigen in eigenem Namen geschaltet werden. Ein Schalten im Namen oder Auftrag Dritter ist mit Freitickets nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind Hochschulpartner von Stellenticket, die Anzeigen im eigenen Stellenticket Stellenportal schalten.

5.5. Inhalt und Rechte an Anzeigen
5.5.1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
5.5.2. Die direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten ist bei Stellen- und Event-Anzeigen nicht zulässig. Eine Verlinkung darf dort einzig zu Stellenanzeigen und Bewerberformularen des Auftraggebers erfolgen.
5.5.3. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
5.5.4. Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder andere Leistungsschutzrechte. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur erstellt wurde, räumt der Auftraggeber uns hiermit das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

5.6. Beginn der Veröffentlichung
5.6.1. Standard-Anzeigen
5.6.1.1. Der Beginn der Veröffentlichung ist der Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Anzeige selbst veröffentlicht.
5.6.1.2. Ist ein Schaltungszeitpunkt in der Zukunft bestimmt, so gilt dieser als Beginn der Veröffentlichung.
5.6.2. Einstell-Service
5.6.2.1. Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit uns schriftlich vereinbarten Zeitpunkt.
5.6.2.2. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrags.
5.6.2.3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Schaltungsbeginn zu erfolgen.
5.6.2.4. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.

5.7. Ort der Veröffentlichung
5.7.1. Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der Stellenticket GmbH. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch. Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial oder per E-Mail zu verbreiten. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
5.7.2. Wir weisen darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nichtausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder, mit Hilfe von Frames als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir unterbinden dies im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

5.8. Änderung des Anzeigentextes
5.8.1. Bei durch den Auftraggeber selbst erstellten Anzeigen hat dieser während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit, Änderungen am Anzeigen-Text selbst vorzunehmen. Zur Wahrung der Identität der Anzeige (siehe 5.8.3.) sind bestimmte Felder gesperrt und können nicht geändert werden.
5.8.2. Bei Nutzung des Einstell-Service oder Individual-Layouts nehmen wir auf Aufforderung des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums maximal zwei Mal Änderungen an der durch uns eingestellten Anzeige und sechs Mal an dem durch uns eingestellten Unternehmensprofil vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist.
5.8.3. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle, ein neues Event bzw. ein neues Unternehmen ausgeschrieben würde. Eine solche Änderung führt zur sofortigen Deaktivierung der Anzeige und begründet keinen Erstattungsanspruch.

5.9. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

5.10. Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
5.10.1. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
5.10.2. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

5.11. Der Auftraggeber kann über seinen Account Anzeigen selbst erstellen. Anzeigen sind grundsätzlich als Fließtext zu schalten. Für aktive Links zu externen Seiten und Bewerberformularen sind einzig die dafür von uns benannten Felder zu verwenden.

5.12. Entgelte, Verzug, Rechnungsstellung
5.12.1. Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, den Preis, der online im Ticket-Shop und vor dem Kauf im Warenkorb ersichtlich ist. Beauftragt er Stellenticket mit dem Einkauf, erhält er für seine Bestellung von Stellenticket ein verbindliches Preis-Angebot. Wird es vom Auftraggeber angenommen, so wird dieses bindend für den Auftrag.
5.12.2. Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber per E-Mail übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.
5.12.3. Zahlungsverkehrskosten (z. B. Gebühren bei Überweisungen aus dem Ausland oder Kreditkartenzahlungen) gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
5.12.4 Neben dem Versand per E-Mail bieten wir ausschließlich folgende Wege der Rechnungsstellung an: Postversand, xRechnung.
5.12.5. Die aktive Nutzung eines Fremdsystems des Auftraggebers zur Rechnungsstellung oder -einreichung ist ausgeschlossen, sofern wir dem nicht explizit schriftlich zugestimmt haben. Eine fehlende Zustimmung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht bereits getätigter Bestellungen bzw. auf anderem Wege erhaltener Rechnungen. Zudem behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % des Warenwertes zu berechnen, mindestens jedoch 20 € pro einzureichender Rechnung, nachdem wir den Auftraggeber auf deren Entstehen bei Nutzung des Fremdsystems hingewiesen haben.
5.12.6. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm genannte oder im Bestellprozess angezeigte Rechnungsadresse korrekt ist bzw. diese zu korrigieren. Ist mehrfach eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse durch uns erforderlich, so können wir dem Auftraggeber pro Änderung eine Gebühr von 5,00 € in Rechnung stellen.
5.12.7. Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen und Verzugspauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.
5.12.8. Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Anzeigen verlängert sich dadurch nicht.

5.13. Gewährleistung und Haftung
5.13.1. Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
5.13.2. Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt, für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z. B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Wir haften nicht für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten in den Anzeigen sowie der in diesen Anzeigen enthaltenden Sachaussagen.

5.14. Beendigung des Vertrags
5.14.1. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
5.14.2. Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

6. Urheberrechte

6.1. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- sowie sonstigen gewerblichen Rechten von Stellenticket verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

6.2. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

6.3. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er für sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten ist bzw. darüber frei verfügen kann.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen
  • nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
  • dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
  • dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit der Stellenticket GmbH bei der Veröffentlichung der Anzeige im jeweiligen Portal in Kooperation stehende Universität oder Hochschule, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

7.2. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

7.3. Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie der Zweck, für den sie erhoben wurden, besteht. Entfällt der Zweck und unter der Voraussetzung, dass keine entgegenstehende Sachverhalte bestehen, werden personenbezogenen Daten innerhalb von sechs Monaten gelöscht. Ausgenommen davon sind Unterlagen, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind.

7.4. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

8. Auskunftsrecht / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

8.1. Gemäß Art. 15 DSGVO und § 34 BDSG haben Sie das uneingeschränkte Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß Art. 16, 17 und 18 DSGVO sowie § 35 BDSG das Recht auf Löschung oder Sperrung unzulässiger Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie gemäß Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Auf Antrag sind wir gerne bereit, Ihnen auch schriftlich mitzuteilen, ob und welche persönlichen Daten wir über Sie gespeichert haben. Soweit möglich, werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um Ihre bei uns gespeicherten Daten kurzfristig zu aktualisieren oder zu berichtigen. Wenden Sie sich in diesen Fällen unmittelbar an unsere Geschäftsleitung.

8.2. Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere gemäß § 60 BDSG das Recht auf Anrufung der oder des Bundesbeauftragten für Datenschutz.

8.3. Stellenticket führt gemäß § 70 BDSG ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten.

8.4. Datenschutzbeauftragter ist Markus Doits.

9. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

9.1. Wir geben dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf unsere Dienste.

9.2. Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind
  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder -hardware (z. B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste.

9.3. Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 2 bezeichneten Fällen einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

10. Haftung

10.1. Die von uns veröffentlichten Anzeigen sind fremde Inhalte, für die wir nicht verantwortlich sind. Für diese Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Stellenticket GmbH stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Inhalten Dritter zur Verfügung.

10.2. Die Haftung von uns ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Stellenticket GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von Stellenticket auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.3. Die Internetseiten von Stellenticket enthalten Links zu anderen Internetseiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für den Datenschutz oder den Inhalt dieser Internetseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

10.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1. Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf unserer Website www.stellenticket.de.

11.2. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach der Ankündigung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

11.3. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Auftraggebers gegen die geänderten Geschäftsbedingungen sind wir berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann aus der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen uns geltend machen.

12. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

12.1. Erfüllungsort ist Berlin.

12.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

12.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

12.4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.5. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stellenticket GmbH, 22. Juli 2024